Fördermöglichkeiten für die Kleinkinderbetreuung
Liebe Eltern,
Damit Sie die bestmögliche finanzielle Unterstützung für die Betreuung Ihres Kindes erhalten, möchten wir Sie auf die Fördermittel, gesetzliche Grundlagen, Anlaufstellen beim Jugendamt und verfügbare Antragsformulare informieren.
1. Fördermöglichkeiten für die Kleinkinderbetreuung
In Niedersachsen gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Diese Fördermittel sollen Familien entlasten und den Zugang zu hochwertiger Betreuung ermöglichen.
Das Jugendamt der Stadt Minden bietet für die Kleinkindertagesbetreuung unterschiedliche Förderungen an:
✔️ Teil- oder vollständige Übernahme der Betreuungskosten
✔️ Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
✔️ Einkommensabhängige Förderung
✔️ Anpassung an die Betreuungszeiten
✔️ Betreuungskosten können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
📌 Wichtig: Die Anträge müssen vor Beginn der Betreuung beim Jugendamt gestellt werden.
Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung stehen die Ansprechpartner im Jugendamt der Stadt Minden zur Verfügung:
Kontaktdaten:
Kontaktstellen im Jugendamt Minden
📍 Adresse:
📞 Telefon:
✉️ E-Mail: jugendamt@minden.de
2. Rechtsgrundlagen zur Kleinkinderbetreuung in Niedersachsen
✔️ § 24 SGB VIII
✔️ Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
✔️ Elternbeitragsordnung der Stadt Minden